Haftung/Reglement
Haftung/ Reglement
- Details
- Kategorie: Hinweise
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- Geschrieben von Andreas Rüther
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Vertragsschluss
| Für die Teilnahme müssen Sie zum Zeitpunkt des Starts mindestens 18 Jahre alt und entsprechend trainiert sein. Als Maßstab kann eine Leistung von ca. 300Höhenmeter pro Stunde angenommen werden. Minderjährige benötigen eine schriftliche Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Formular kann unter der Schaltfläche Kids Race ausgedruckt werden | |
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Die Anmeldung zum Langenberg-Marathon ist das verbindliche Angebot des Teilnehmers („TN“) an den Veranstalter. Die Anmeldung ist ONLINE unter www.langenberg-marathon.de möglich, oder als Nachmeldung am Vortag, bzw am Renntag von 07.30Uhr- 10.30Uhr. |
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Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch Anklicken bei der ONLINE- Anmeldung erkennt der TN die Teilnahmebedingungen und das Reglement an. Er bestätigt zugleich, dass er das Reglement gelesen und akzeptiert hat. Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Teilnahmebetrag eingegangen ist und der TN die Teilnahmebestätigung erhalten hat. |
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Ausrüstung
Helmpflicht
Ohne Ausnahme besteht zu jedem Zeitpunkt Helmpflicht! Der Helm muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm entsprechen und der Kopfgröße des Teilnehmers angepasst sein.
Bekleidung und Ausrüstung
Jeder Teilnehmer muss sich entsprechend ausrüsten. Dazu gehört mindestens Kleidung für jedes Wetter und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Empfohlen wird das Mitführen von Werkzeug, Pumpe, Kettennieter, Ersatzschlauch, Ersatzkettenglied,
Zugelassen sind Mountainbikes 26er und 29er Radgröße. Die Verwendung von Antriebshilfen (z.B. E-Bikes) ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation.
Startnummer
Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer für den Lenker. Diese Nummer muss zu jedem Zeitpunkt im Rennen gut sichtbar sein.
Die Startnummer ist kostenfrei und braucht nicht zurückgegeben werden
Doping
Der Veranstalter unterwirft sich den Bestimmungen der NADA, WADA, des IOC und der UCI. Wir distanzieren uns von jedem, der mit der Absicht sich einen Vorteil zu verschaffen, unerlaubte Stimulanzien seinem Körper, in welcher Art auch immer, zuführt. Der nachhaltig begründete Verdacht genügt für eine sofortige Disqualifikation. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, nicht angekündigte Dopingkontrollen vorzunehmen. Wegen Doping gesperrte Fahrer dürfen am Langenberg-Marathon nicht teilnehmen
Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch Anklicken bei der ONLINE- Anmeldung erkennt der TN die Teilnahmebedingungen und das Reglement an. Er bestätigt zugleich, dass er das Reglement gelesen und akzeptiert hat. Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Teilnahmebetrag eingegangen ist und der TN die Teilnahmebestätigung erhalten hat.
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Der Veranstalter kann den Teilnehmer aus demRennen ausschließen wenn: |
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der TN gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise, die dem TN vor oder während der Veranstaltung mitgeteilt werden, verstößt; |
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| der TN Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter zuwider handelt; | |
| oder wenn der TN die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet. | |
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Schließt der Veranstalter einen Teilnehmer berechtigt aus, bleibt der Anspruch auf den Teilnahmebeitrag bestehen. |
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der TN keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
Haftungsausschluß
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Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung der Veranstalter – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die von den Veranstaltern eingesetzten Erfüllungsgehilfen. Die vertragliche Haftung der Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung beruhen. |
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Die Veranstalter haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. |
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Die Veranstalter haften nicht für Leistungsstörungen, die dadurch eintreten, dass der TN aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist. |
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Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände oder Ausrüstungsgegenstände der TN. Sie sollten daher entsprechend versichert sein. |
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Nimmt der TN Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er die Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt die Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen. |
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Mit der Anmeldung erklärt der TN, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. |
Strafen und andere Sanktionen
Es ist unmöglich und auch nicht gewollt, alle denkbaren Verstöße aufzulisten. Daher werden hier nur einige aufgezählt mit der ausdrücklichen Information, dass die Rennleitung in Absprache mit dem Veranstalter weitere, hier nicht aufgeführte Aktionen mit Strafen ahnden kann.
Eine Strafe ist in einem ersten Schritt immer eine Zeitstrafe, ( i.d.R. 5 oder10 Minuten)wenn aufgrund der besonderen Schwere des Verstoßes nicht eine Disqualifikation/Ausschluss als Strafe verhängt werden muss.
Folgende Punkte werden mind. mit Zeitstrafen geahndet, u.a.:
- Aufstellen im falschen Startblock
- Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten
- Wegwerfen von Müll oder anderen Dingen
- Abnehmen des Sturzhelmes im Rennen
- Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern
- Schieben oder Ziehen durch andere
Folgende Punkte werden sofort mit Ausschluß geahndet, u.a.
- Vorsätzliche, andere gefährdende und gefährliche Fahrweise
- Verlassen der Marathonstrecke zwecks Abkürzung zur Vorteilsgewinnung gegenüber anderen TN




